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   OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13   

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OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13 (https://dejure.org/2013,25399)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.09.2013 - 17 Verg 3/13 (https://dejure.org/2013,25399)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. September 2013 - 17 Verg 3/13 (https://dejure.org/2013,25399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung der Erbringung von Leistungen des Schienenverkehrs oder Personennahverkehrs auf Linien des sog. Teilnetzes im offenen Verfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vor Zuschlagserteilung Änderungen vereinbart: de-facto-Vergabe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schienenverkehr: Zuschlag für DB Regio

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Vertragsänderungen können zulässig sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einvernehmliche Vertragsänderung vor Zuschlagserteilung ist keine de-facto-Vergabe! (VPR 2014, 9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 749
  • VergabeR 2014, 209
  • ZfBR 2014, 204 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
    Insgesamt hätten sich die vorgenommenen Änderungen mit Blick auf den Preis unterhalb des durch den BGH in einer Entscheidung vom 22.07.2010 (VII ZR 213/08) angenommenen Grenze i. H. v. ca. 7% bewegt und seien deshalb vergaberechtlich zulässig gewesen.

    Die "Mehrbelastungen für den Auftraggeber" durch die zu berücksichtigenden Änderungen der Doppeltraktion und des Qualitätsbewertungssystem bewegten sich im Übrigen noch unterhalb der durch den BGH in einer Entscheidung vom 22.07.2010 (VII ZR 213/08) festgesetzten Wesentlichkeitsschwelle von 7%.

    Genauso wenig kann andererseits allerdings die Wesentlichkeit alleine damit verneint werden, dass der Bundesgerichtshof in der durch die Vergabekammer herangezogenen Entscheidung (v. 22.07.2010 - VII ZR 213/08) ausgeführt hat, dass eine durch Bauzeitverlängerungen ausgelöste Mehrvergütung von 7% nicht zu einer erheblichen Änderung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH führe.

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
    Diese Grundsätze ergeben sich aus der Entscheidung des EuGH vom 19.06.2008 - Pressetext -, Rs. C-454/06 (Rz. 34, 35).

    Soweit die Antragstellerin durch den Gerichtshof geklärt wissen möchte, ob der Begriff des "öffentlichen Auftrags" auch eine Situation umfasst, in der die Änderungen an einem Auftrag zu einer Reduzierung von mehr als 10% führt und zugleich den Schwellenwert gem. Art. 28 Art. 7 lit. b) der Richtlinie 2004/28/EG überschreitet, bedarf diese Frage einer Vorlage an den Gerichtshof nicht, weil sich die Beantwortung bereits aus der "Pressetext"-Entscheidung des Gerichtshofes vom 19.06.2008 (Rs. C-454/06) ergibt.

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2013 - 2 VK 4/13

    Leistungsänderung: Zulässig, wenn nicht wettbewerbsrelevant!

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 25.04.2013 - Az.: 2 VK 04/13 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der 2. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 25. April 2013 - Az.: 2 VK 04/13 - aufzuheben,.

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
    Soweit das Vorliegen der Wesentlichkeit grundsätzlich an einer bloßen Überschreitung der Schwellenwerte festgemacht worden ist (OLG Celle v. 29.10.2009 - 13 Verg 8/09; Kulartz/Duikers, VergabeR 2008, 728/734), bezog sich dies zum einen auf Fälle, in denen es um eine Erhöhung der Vergütung oder Erweiterung des Vertragsgegenstandes ging, was zur Folge hatte, dass zusätzliche, nicht im Ursprungsvertrag enthaltene Leistungen durch die Direktvergabe dem Wettbewerb entzogen worden sind.
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
    In einem solchen Fall erklärt der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter konkludent, weiterhin an seinem Angebot festhalten zu wollen (OLG Düsseldorf v. 29.12.2001 - Verg 22/01; für den vergleichbaren Fall einer Rüge: OLG München v. 11.05.2007 - Verg 4/07).
  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
    Das ist - worauf die Antragstellerin zutreffend hinweist - etwa in Fällen angenommen worden, in denen der Auftraggeber einen Auftrag fehlerhaft als Dienstleistungskonzession vergeben und deswegen die Beschränkungen des Vergaberechts überhaupt nicht beachtet hat (BGH v. 18.06.2012 - X ZB 9/11), er einen Auftrag freihändig unter alleiniger Beteiligung des späteren Vertragspartners vergeben hat (OLG Naumburg v. 06.12.2012 - 2 Verg 5/12) oder er zwar mit mehreren Unternehmen verhandelt, jedoch die vergaberechtlich erforderliche Bekanntmachung unterlassen hat (OLG Düsseldorf v. 28.03.2012 - Verg 37/11).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
    Der Gerichtshof ist folglich nicht befugt, über den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zu entscheiden oder die von ihm ausgelegten Gemeinschaftsvorschriften auf nationale Maßnahmen oder Gegebenheiten anzuwenden, da dafür ausschließlich das vorlegende Gericht zuständig ist (EuGH v. 16.10.2003 - Rs. C-421/01, Rz. 21).
  • OLG Jena, 30.10.2006 - 9 Verg 4/06

    Zur vergaberechtlichen Bedeutung der Überschreitung der Zuschlags- und Bindefrist

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
    Die Antragstellerin beruft sich hierzu ohne Erfolg auf die Entscheidung des OLG Jena vom 30.10.2006 (9 Verg 4/06), mit der ausgesprochen worden ist, dass das Angebot eines Bieters nach allgemeinen zivilrechtlichen Regeln gem. §§ 146, 148 BGB mit Ablauf der Bindefrist erlischt und damit für das Ausschreibungsverfahren auch dann nicht mehr existent ist, wenn die Bindefrist nach ihrem Ablauf durch den Bieter "verlängert" wird.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-250/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
    Sie sind auch für die Prüfung der Frage heranzuziehen, ob eine grundlegende Änderung eines Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie vorliegt (EuGH v. 04.06.2009 - Kommission/Griechenland - Rs. C-250/07, Rz. 52).
  • OLG München, 11.05.2007 - Verg 4/07

    Rügeschreiben als konkludente Verlängerung der Bindefrist?

    Auszug aus OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13
    In einem solchen Fall erklärt der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter konkludent, weiterhin an seinem Angebot festhalten zu wollen (OLG Düsseldorf v. 29.12.2001 - Verg 22/01; für den vergleichbaren Fall einer Rüge: OLG München v. 11.05.2007 - Verg 4/07).
  • OLG München, 12.08.2008 - Verg 6/08

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Streitwertbestimmung im Verfahren vor

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend den Abschluss eines

  • OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag, Verkehrsvertrag I - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - Verg 36/06

    Vergaberecht: Kein Auschluss des Angebotes bei Konformität mit

  • OLG München, 13.06.2013 - Verg 1/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Treuwidrige Berufung auf fehlende europaweite

  • OLG Bremen, 07.01.2003 - Verg 2/02

    Ausschluss eines Bieters von der Wertung mangels Nachweises der Durchführung

  • OLG Rostock, 28.01.2005 - 17 Verg 9/04

    Kostenwert der Vergabebeschwerde

  • VK Thüringen, 20.05.2008 - 250-4003.20-1121/2008-011-EF

    Rechtsnatur der Aufhebungserklärung

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

  • OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10

    Anteilsveräußerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung bei

  • OLG Rostock, 24.09.2001 - 17 W 11/01

    Zu den Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses gem. § 107 Abs. 2 GWB im

  • OLG Jena, 29.08.2008 - 9 Verg 5/08

    22% Differenz: Angebotpreis nicht unangemessen!

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Eine - wohl analoge - Anwendung dieser Vorschrift auch in solchen Fällen wird zwar teilweise ohne nähere Problematisierung in Betracht gezogen (so: VK Südbayern, Beschluss vom 18. November 2014 - Z3-3-3194-1-40-09/14, juris Rn. 104; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013 - 17 Verg 3/13, juris Rn. 124 ff., 141, 143 ff. [nicht tragend]; hieran anknüpfend: Mentzinis in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., § 135 Rn. 15; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht (Stand: 14. September 2015) § 101b GWB, Rn. 27/1,1 f.; Dreher/Hoffmann in: Burgi/Dreher, Beck"scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 135 Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Die Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde gelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19

    Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?

    Die Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde gelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16

    Bieter insolvent: Insolvenzverwalter muss Erfüllungsbereitschaft anzeigen!

    Bei der Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren gemäß § 50 Abs. 2 GKG ist der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Der Senat hat dabei die mutmaßlichen Fahrgeldeinnahmen sowie die Ausgleichsleistungen (insgesamt jährlich EUR ...) zugrunde gelegt (Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13), bei der Zeitdauer jedoch die Kappungsvorschrift des § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 - Rdnr. 80).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 11/18

    Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

    Der Senat hat dabei die mutmaßlichen Fahrgeldeinnahmen sowie die Ausgleichsleistungen (insgesamt jährlich EUR ...) zugrunde gelegt (Senatsbeschluss vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13), bei der Zeitdauer jedoch die Kappungsvorschrift des § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 - Rdnr. 80).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 1/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe eines

    Die Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde gelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).
  • BGH, 29.11.2022 - XIII ZB 64/21

    Vergabenachprüfungsverfahren: Grundlage der Streitwertbemessung im

    Daran sieht er sich durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss vom 27. September 2006 - VII-Verg 36/06, juris Rn. 58), München (Beschluss vom 12. August 2008 - Verg 6/08, juris Rn. 14) und Rostock (VergabeR 2014, 209, 227) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 27/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von

    Die Entscheidung über den Wert für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der geschätzte Gesamtauftragswert bezogen auf einen Vierjahreszeitraum zugrunde gelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, Rn. 80; Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2019, VII-Verg 16/16, und vom 2. März 2011, VII-Verg 48/10; OLG Rostock, Beschluss vom 25. September 2013, 17 Verg 3/13).
  • VK Saarland, 24.07.2014 - 3 VK 02/14

    Auftragswert ist nachvollziehbar zu schätzen und zu dokumentieren!

    Daraus ergibt sich, dass in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der sich übergangen fühlende Bieter schon vor dem Vertragsschluss von dem zu vergebenden Auftrag Kenntnis hatte, der Auftrag also nicht verheimlicht worden ist, im Gegenteil, er sogar aktiv an der Auftragsvergabe beteiligt wurde, eine Konstellation vorliegt, die grundsätzlich nicht dem von § 101b GWB bedachten Sachverhalt entspricht (so auch: OLG Rostock, B. v. 25.09.- - Az.: 17 Verg 3/13).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2013 - 2 VK 11/13

    Rügefrist maximal eine Woche, in Ausnahmefällen höchstens zwei Wochen!

  • VK Südbayern, 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15

    Vergabekammer kann per Telefax zur mündlichen Verhandlung laden!

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2020 - Verg 16/20

    Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe eines Rahmenvertrags über die

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